ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN
Forsthaus 1838 GmbH -Forstwaldstraße 530 - 47804 Krefeld
1. Geltungsbereich
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Wir als Vertragspartner sind jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich aller eventuellen Anlagen, mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern, oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den, dann noch gültigen, alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für Dritte, in deren Namen bestellt wurde.
2. Angebote und Preise
Es gilt das jeweils letzte Angebot bzw. das individuelle Angebot. Angebote sind im Allgemeinen nur 3 Monate gültig und müssen nach Ablauf dieser Frist erneut angefragt werden. Alle Preise sind netto aufgeführt und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Zahlungsbedingungen
30 % der Gesamtauftragssumme ( Miete, Personalkosten, Verzehr, Catering etc. ) ist bei Auftragserteilung fällig. Weitere 60 % der Gesamtauftragssumme ist 30 Tage vor der Veranstaltung fällig. Die restlichen 10 % der vereinbarten Auftragssumme werden 7 Tage nach der Veranstaltung fällig
4. Reklamationen
Mängelrügen und sonstige Reklamationen, wenn nicht schon während der Veranstaltung genannt, auch hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften, müssen sofort nach Bekanntwerden, spätestens jedoch innerhalb 24 Stunden nach Veranstaltungsende bei uns schriftlich vorliegen.
5. Rücktritt/Stornierung/ Art der Veranstaltungen
Ferner ist die Forsthaus 1838 GmbH aus sachlich gerechtfertigtem Grund zurückzutreten, beispielsweise falls: Höhere Gewalt, oder andere nicht von der Forsthaus 1838 GmbH zu vertretende Umstände, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Dies gilt zum Beispiel wenn Veranstaltungen unter irreführender, oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden. Wenn diese begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Forsthaus 1838 in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Forsthaus 1838 GmbH zuzurechnen ist.
6.1) Der Rücktritt des Kunden nach Auftragserteilung muss schriftlich erfolgen. Erfolgt ein Vertragsrücktritt von Seiten des Kunden, so ist die Forsthaus GmbH berechtigt, folgende Stornierungskosten ohne vorherige Mitteilung zu berechnen: ab Gültigkeit des Vertrages bis 181 Tage vor der Veranstaltung fallen für die Bearbeitung des Auftrages € 750,—, sowie die Miete (OHNE Gastroumsätze) in Höhe von € 1.500,— an, wenn der Termin nicht wieder vermarktet werden kann. Ab 180 Tage vor dem Event - 30 % der Gesamtauftragssumme, ab 90 Tage vor dem Event – 60 % der Gesamtauftragssumme, ab 30 Tage vor dem Event – 90 % der Gesamtauftragssumme, ab 14 Tage vor dem Event 100 % der Gesamtauftragssumme.
6.2) Sollte die Veranstaltung aufgrund behördlicher, unverhältnismäßiger Auflagen oder aufgrund genereller Verbote nicht stattfinden dürfen (z.B. bei einer weiteren Pandemie), bietet die Forsthaus GmbH die Möglichkeit einer, einmaligen und kostenlosen Umbuchung auf einen neuen, möglichen Termin an. Die geleistete Anzahlung wird dann komplett auf den neuen Termin angerechnet. Diese Regelung gilt ausschliesslich nur dann, wenn behördlicherseits ein klar formuliertes Veranstaltungsverbot vorliegt bzw. die behördlich auferlegten Regelungen und Einschränkungen eine Feier im herkömmlichen Sinne unmöglich machen ! In den Locations Villa Rheinperle und Villa Blanca sind nur geschlossene Gesellschaften abzuhalten, welche nicht dem öffentlichen Ansehen der Rheinperle GmbH in irgendeiner Form schaden können.
6. Änderung der Teilnehmerzahl und der Zeiten
Eine Veränderung der Teilnehmerzahl muss der Forsthaus GmbH spätestens 10 Tage vor dem Event schriftlich mitgeteilt werden, diese Reduzierung bedarf der schriftlichen Bestätigung. Die final gemeldete Teilnehmerzahl wird der Schlussrechnung zugrunde gelegt. Wir möchten Sie bitten, Ihre Gästeanzahl und den Veranstaltungszeitraum so präzise wie möglich anzugeben, da eine Rückerstattung von Getränkepauschalen, Stundenlöhnen oder ähnlichem, nach Ihrer Buchung, nur nach VORHERIGER schriftlicher Zustimmung möglich ist. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl von mehr als 15 %, behält sich die Villa Blanca vor, den Gesamtauftrag neu zu kalkulieren. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die Forsthaus GmbH diesen Abweichung zu, so wird diese zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung gestellt. Es sei denn die Eventlocation trifft ein Verschulden, das zu veränderten Zeit führt.
7. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde und seine Gäste dürfen Speisen und Getränke grundsätzlich nicht zur Veranstaltung mitbringen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Forsthaus 1838 GmbH,
8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Soweit die Eventlocation für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, so handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche und ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Eventlocation von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Eventlocation bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Eventlocation gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Eventlocation diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Eventlocation pauschal erfassen und berechnen. Störungen an von der Eventlocation zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht einbehalten oder gemindert werden, soweit die Eventlocation diese Störungen nicht zu vertreten hat.
9. Verlust, Beschädigung und Beschaffenheit mitgebrachter Sachen
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. in der Eventlocation. Die Eventlocation übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, hiervon ausgenommen ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Eventlocation. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Eventlocation ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Eventlocation berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Eventlocation abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich und rückstandslos zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf die Eventlocation, Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Eventlocation für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
10.Haftung des Kunden für Schaden
Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
11. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen, oder Vereinbarungen nicht berührt.
Gerichtsstand ist Duisburg
Inhaber: Forsthaus 1838 GmbH Forstwaldstraße 530 - 47804 Krefeld Geschäftsführer : Dipl. Kfm. Marc Oliver Förste